Liebe Freunde!

In den europäischen Ländern werden die Forderungen der kleinen aber lauten Homosexuellen-Lobby mit großer Aufmerksamkeit diskutiert. Die Frage der Gleichstellung der homosexuellen Lebensgemeinschaft mit der Ehe ist in politischer Hinsicht weniger eine moralische Frage – sondern eine, was von uns allen finanziell und ideell unterstützt wird: So ist z.B. das Mieteintrittsrecht eine Beschneidung des Eigentums des Vermieters. Eine Mitversicherung wird wiederum von der Gesellschaft finanziert.

Oft heißt es: Gleichstellung ja – Adoption nein. Nun sagen aber Rechtsexperten und die Erfahrung, dass Ersteres das Zweite unmöglich macht. Die Entscheidung des Rechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates weist ebenso darauf hin: Am vergangenen 16. November hat sie sich für die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und die Adoptionsmöglichkeiten für Homosexuelle in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates ausgesprochen. Damit sollen die „Bedürfnisse“ von bestimmten Menschen erfüllt werden. An das Wohl der Kinder wird nicht gedacht. Kinder werden dadurch zu einem „Bedarfsartikel“ degradiert.

Kinderärztin Dr. Christl R. Vonholdt fasst für uns zehn Gründe gegen ein Adoptionsrecht für homosexuell lebende Paare zusammen, die Sie nun in diesem Europabrief vorfinden.

Den vollständigen Text der Entscheidung des Rechtsausschusses des Europarats finden Sie auf der Webseite des Europarates:

assembly.coe.int/ASP/NewsManager/EMB_NewsManagerView.asp

In der letzten Januarwoche wird die parlamentarische Versammlung des Europarats über den Bericht des Rechtsausschusses abstimmen. Vielleicht wollen Sie Ihre nationalen Abgeordneten diesbezüglich noch kontaktieren? Eine Liste alle Mitglieder finden Sie hier:

assembly.coe.int/ASP/AssemblyList/AL_DelegationsList_E.asp

Mit Dank für Ihre Mühe und Mitarbeit und Ihr tägliches Vater Unser für ein christliches Europa!

Ihr Europa für Christus – Team

 

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Das Recht des Kindes auf Mutter und Vater

Zehn Gründe gegen ein Adoptionsrecht für homosexuell lebende Paare

von Christl R. Vonholdt

• Jedes Kind hat ein Recht auf Mutter und Vater. In der Struktur einer homosexuellen „Familie“ wird dieses Recht dem Kind geplant und bewusst verwehrt. Das ist eine grundlegende Verletzung des Kindesrechts.

• Ein Kind, das in dem Bewusstsein aufwächst, seine beiden Eltern seien zwei Frauen oder zwei Männer, wird in seinem Wissen um seinen zweigeschlechtlichen Ursprung manipuliert. Das wird seine Identitätsentwicklung beeinträchtigen.

• Verschiedenheit ist immer ein größerer Entwicklungsanreiz als Gleichheit. Die Forschung der letzten 40 Jahre zeigt übereinstimmend, dass Mutter und Vater geschlechtsabhängig Verschiedenes in die Entwicklung der Kinder einbringen. Ein Kind, das mit einem homosexuell lebenden Männer- oder Frauenpaar aufwächst, ist daher von vornherein in seinen Entwicklungsmöglichkeiten deutlich benachteiligt.

• Die besten Voraussetzungen zur Entwicklung einer sicheren, kongruenten Geschlechtsidentität hat ein Kind, wenn es in der Geschlechterspannung von Mutter und Vater aufwachsen kann. Einem Kind, das bei einem homosexuell lebenden Männer- oder Frauenpaar aufwächst, wird dieser Entwicklungsvorteil bewusst vorenthalten.

• Wenn Vater oder Mutter tragischerweise fehlen wie etwa bei Alleinerziehenden, hat das Kind die Möglichkeit, diesen Verlust zu betrauern und so konstruktiv zu bearbeiten. Wenn dem Kind dagegen vermittelt wird, eine homosexuelle „Familie“ sei eine vollständige, nur eben alternative Familienform, verhindert dies, dass das Kind den realen Verlust von Vater oder Mutter betrauern kann. Dieser bleibt damit abgespalten und wird sich destruktiv auf die psychosoziale Entwicklung des Kindes auswirken.

• Es gibt erhebliche Lebensstilunterschiede zwischen homosexuell und heterosexuell lebenden Paaren. Statistisch gesehen ist die Promiskuität bei homosexuell lebenden Männern deutlich höher als in einer üblichen Vater-Mutter-Beziehung. Das wirkt sich destruktiv auf die Bindungsbedürfnisse von Kindern aus.

• Die allermeisten Studien, die eine angebliche Gleichheit von homosexueller mit heterosexueller Elternschaft behaupten, haben gravierende methodische Mängel. Aus keiner vorliegenden Studie können derart weitreichende Schlussfolgerungen gezogen werden.

• Für die lesbisch lebende Frau ist es kennzeichnend, dass sie den Mann und das Männliche in der Nähebeziehung nicht haben will oder nicht haben kann. Dies wird sich erschwerend und hemmend auf die männliche Identitätsentwicklung von Jungen auswirken.

• Für das Mädchen ist der Vater das wichtigste Rollenvorbild dafür, was es selbst einmal von einem Mann erwarten kann. Studien zeigen: Adoleszente Mädchen, die ohne Vater aufgewachsen sind, haben größere Nähe-Distanzprobleme zu gleichaltrigen Jungen und werden häufiger ungewollt schwanger.

• Wenn bei einem vollen Adoptionsrecht in der Geburtsurkunde eines Kindes zwei Frauennamen oder zwei Männernamen statt einem Frauen- und einem Männernamen stehen sollten, wird das Kind auch dadurch in seinem Wissen um seinen zweigeschlechtlichen Ursprung getäuscht.

 

Christl Ruth Vonholdt ist Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin und Leiterin des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft, siehe www.dijg.de. Sie promovierte an der Medizinischen Hochschule Hannover.